(H)AUSVERKAUF VERHINDERN – JA zur Altstadt-Initiative

Am 14. Juni stimmen wir in der Stadt Schaffhausen über die Altstadt-Initiative ab. Diese Initiative wurde Ende 2022 lanciert. Damals war noch unklar, was mit jenen Altstadthäusern geschehen sollte, die im Zuge der Neugestaltung des Stadthausgevierts frei wurden. Dabei ging es insbesondere um die Häuser «Zum Käfig», «Grosses Haus» und «Freudenfels».

In der Vorlage zur Entwicklung des Stadthausgevierts hielt der Stadtrat ausdrücklich fest, dass auch ein Verkauf dieser Liegenschaften eine Option sei. Dies hat uns dazu bewogen, die Altstadt-Initiative zu lancieren. Im Falle eines geplanten Verkaufs soll die Stimmbevölkerung mittels Referendum das letzte Wort haben.

Seid dem Jahr 2020 wurden 6 städtische Häuser in der Altstadt verkauft Geschichtsträchtige Altstadthäuser sollen zukünftig nicht ohne die Mitsprache der Stadtbevölkerung verkauft werden dürfen. Die Entwicklung unserer Altstadt ist ein sensibles Thema und darum braucht es zwingend mehr Mitsprache.

Vielen herzlichen Dank für Ihr JA am 14. Juni!

Nicole Hinder, Grossstadträtin SP

Wichtig zu Wissen: Baurechtsabgabe bedeutet Hausverkauf

Die Abgabe einer Altstadtliegenschaft im Baurecht bedeutet, dass der Baurechtsnehmer auf dem betreffenden Grund das bestehendes Gebäude käuflich erwerben kann. Das Gebäude gehört für die Zeit des Baurechtsvertrags, d.h. während 30-99 Jahren, dem Baurechtsnehmer. Das Grundstück, auf dem die Baute steht, gehört dagegen weiterhin dem Baurechtsgeber. Bauchrechtsabgaben von Altstadtliegenschaften bedeuten daher einen Verkauf des entsprechenden Altstadthauses.

Gestaltungsspielraum für zukünftige Generationen erhalten

Ob Verkauf von städtischen Häusern oder städtischem Land in der Altstadt: Beides hat einen erheblichen Verlust an Gestaltungsspielraum für die Stadtentwicklung zur Folge. Wir tragen die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen, unsere einzigartige Altstadt zu schützen und nicht für kurzfristige Gewinne aus der Hand zu geben – und wenn ausnahmsweise doch, dann nur mit demokratischer Kontrolle. Darum ist es wichtig, den Gestaltungsspielraum zu bewahren.

Gestaltungsspielraum für zukünftige Generationen erhalten

Ob Verkauf von städtischen Häusern oder städtischem Land in der Altstadt: Beides hat einen erheblichen Verlust an Gestaltungsspielraum für die Stadtentwicklung zur Folge. Wir tragen die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen, unsere einzigartige Altstadt zu schützen und nicht für kurzfristige Gewinne aus der Hand zu geben – und wenn ausnahmsweise doch, dann nur mit demokratischer Kontrolle. Darum ist es wichtig, den Gestaltungsspielraum zu bewahren.

Von Mieteinnahmen profitieren

Altstadthäuser, die momentan keiner städtischen Nutzung unterliegen, sollen grundsätzlich selbst entwickelt und vermietet werden. So profitiert die Stadt Schaffhausen einerseits kontinuierlich von Mieteinnahmen, andererseits können die entsprechenden Häuser zu einem späteren Zeitpunkt wieder selbst genutzt werden.

Initiativtext

Volksinitiative für eine attraktive Altstadt 
(Altstadt-Initiative)

Gestützt auf den Artikel 12 Abs. 1 lit. der Schaffhauser Stadtverfassung reichen die Unterzeichnenden folgende Volksinitiative ein. Die Stadtverfassung ist um einen Artikel zu ergänzen:

Art 2b (Altstadt): 
Abs. 1

Die Stadt anerkennt die zentrale Bedeutung ihrer historischen Altstadt und sorgt dafür, dass diese langfristig als  vielfältiger  Wohn-, Wirtschafts-, Kultur- und Verwaltungsort zugänglich und erhalten bleibt.

Abs. 2 

a) Zur Erreichung dieses Ziels werden Grundstücke und Gebäude im Eigentum der Stadt, die sich in der Altstadtzone befinden, grundsätzlich nicht veräussert.

b) In begründeten Fällen kann der Grosse Stadtrat in der Altstadtzone liegende Grundstücke und Gebäude veräussern. Solche Beschlüsse unterstehen in Abweichung von den ordentlichen Zuständigkeitsvorschriften stets dem fakultativen Referendum.